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AGBs

Impressum & AGBs

Hauptsitz/Headquarter

Schloss Sulzberg

CH - 9033 Untereggen

Inhaber: Frank Ullmann

 

Haftungsausschluss
Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr hinsichtlich der inhaltlichen Richtigkeit, Genauigkeit, Aktualität, Zuverlässigkeit und Vollständigkeit der Informationen.
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Urheberrechte
Die Urheber- und alle anderen Rechte an Inhalten, Bildern, Fotos oder anderen Dateien auf der Website gehören ausschliesslich der Firma Schlossmanufaktur GmbH oder den speziell genannten Rechtsinhabern. Für die Reproduktion jeglicher Elemente ist die schriftliche Zustimmung der Urheberrechtsträger im Voraus einzuholen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der 

Schlossmanufaktur GmbH

Leitsatz

GmbH setzt sich immer dafür ein, Dienstleistungen effizient, zuvorkommend, pünktlich und vertragskonform zu erbringen. Sollten trotzdem einmal Probleme entstehen, verpflichtet sich die Schlossmanufaktur GmbH (Nachfolgend Manufaktur GmbH) mit allen involvierten Parteien und durch entsprechende Intervention, rasch und unbürokratisch eine Lösung zu suchen

1. Geltung der AGB

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen und Produkte, die durch die Manufaktur GmbH erbracht werden resp. durch sie überlassen werden. Die AGBs gelten bei jeder Geschäftsbeziehung als stillschweigend anerkannt. Als Kunden gelten jegliche natürliche sowie juristische Personen, die mit der Manufaktur GmbH einen Vertrag abgeschlossen haben. Die AGBs beruhen auf Schweizer Recht und gelten innerhalb der Schweiz. Nebenabreden, Zusicherungen und sonstige Vereinbarungen sowie Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die AGBs bilden einen integrierten Bestandteil des Vertrags zwischen Auftraggeber und der Manufaktur GmbH. Die Manufaktur GmbH ist jederzeit berechtigt, diese AGBs zu ändern oder zu ergänzen.

2. Dienstleistungen

Die Manufaktur GmbH betreibt einen handwerklichen Service für Dienstleistungen und den Verkauf von Produkten. Die Dienstleistungen werden ausschliesslich von der Manufaktur GmbH selbst vorgenommen. Die Manufaktur GmbH erbringt ihre Dienstleistungen ausschliesslich auf der Grundlage dieser AGB; die AGB gelten mit jeglicher Auftragserteilung als akzeptiert. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Abschluss von Verträgen und/ oder Auftragsbestätigungen Verträge und Auftragsbestätigungen gelten als zu Stande gekommen, wenn sich Auftraggeber und die Manufaktur GmbH sich über den darin enthaltenen Leistungsumfang geeinigt haben. Die Einigung kann durch Unterzeichnung der erwähnten Papiere sowie über elektronische Bestätigung (E-Mail) und unter Bezugnahme auf die jeweilige Offerte, Auftragsbestätigung oder Vertrag vollzogen werden.

3. Nachbesserung

Soweit die Bearbeitung von den jeweils vereinbarten Anforderungen abweicht, hat der Auftraggeber der Manufaktur GmbH eine angemessene Frist zur Nachbesserung zu setzen. Nach dem Verstreichen der gesetzten Frist zur Nachbesserung kann der Auftraggeber die Rückgängigmachung des Vertrags verlangen, wenn der Mangel nicht rechtzeitig beseitigt worden ist.Eine Nachbesserung ist ausgeschlossen, wenn die Abweichungen durch den Auftraggeber selbst verursacht worden sind, z.B. durch unrichtige bzw. unvollständige Weitergabe von Informationen oder unsachgemeasser Handhabe.

4. Gefahrentragung

Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung bei bestellten Gegenstaenden geht mit der Übernahme durch den Besteller oder ein vom Unternehmen beauftragtes Transportunternehmen im Werk auf ihn über. Wird die Übernahme der Ware aus Gründen, die nicht vom Unternehmen zu vertreten sind, verzögert oder verunmöglicht, ist das Unternehmen berechtigt, die Ware auf Rechnung und Gefahr des Bestellers bei sich oder einem Dritten einzulagern, womit die Pflichten des Unternehmens erfüllt sind und es berechtigt, den Auftrag abzuschliessen und abzurechnen.

5. Konditionen / Rechnungsstellung / Verzug

Alle vereinbarten und publizierten Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer. Die Preise sind, falls nichts anderes erwähnt, in Schweizer Franken (CHF), Die Manufaktur GmbH stellt dem Auftraggeber die Leistungen zum vereinbarten Preis bzw. zu den vereinbarten Mindestauftragsgebühren und Konditionen exklusiv der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung.Die Manufaktur GmbH stellt Rechnungen in der Regel ausschliesslich im .pdf-Format zur Verfügung und versendet diese per E-Mail.Die jeweils anfallenden Vergütungen werden mit Rechnungsstellung und ohne Abzug zur sofortigen Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist die Manufaktur GmbH berechtigt, ohne Abmahnung die Betreibung einzuleiten. Die administrativen Aufwände für Mahnungen und Betreibungen werden dem säumigen Zahler belastet.

6. Haftung

Schadenersatzansprüche aus Vertrag, aus Verschulden bei Vertragsschluss (culpa in contrahendo), positiver Vertragsverletzung sowie Verzug gegenüber der Manufaktur GmbH sind im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Die Haftung für Hilfspersonen ist in jedem Fall ausgeschlossen.

7. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung eines Produktes bleibt das Werk im Eigentum des Unternehmens (Eigentumsvorbehalt im Sinne von Art. 715 ZGB). Das Unternehmen ist berechtigt, einen entsprechenden Eintrag im Eigentumsvorbehaltsregister am Wohnort des Bestellers vornehmen zu lassen.

8. Liefertermin

Die Lieferfrist beginnt ab Bestelleingang. Die Lieferungsfrist verlängert sich entsprechend, wenn dem Unternehmen Angaben oder Unterlagen nicht rechtzeitig zukommen, vom Besteller die Auftragsbestätigung mit Zustimmung des Unternehmens nachträglich geändert wird oder eine Zahlung verspätet bei uns eintrifft. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Manufaktur GmbH dem Besteller die Versandbereitschaft mitgeteilt haben bzw. die Ware bis zum Fristablauf das Werk der Manufaktur GmbH verlassen hat. Sofern nichts anderes vereinbart, verpflichtet sich die Manufaktur GmbH, je nach Auftragsgroesse 8 Wochen ab Eingang der Anzahlung zu liefern. Bei Bestellungen im Online-Shop beginnt die Lieferfrist ab Eingang der Vorauszahlung. Die Lieferzeiten im Online-Shop kann der jeweiligen Produktseite entnommen werden. Vorbehalten bleibt dem Unternehmen eine Terminverschiebung oder ein Rücktritt vom Vertrag ohne Kostenfolge infolge Fälle höherer Gewalt. Geht die Nichteinhaltung einer Lieferfrist nicht auf ausschliessliches und grobes Verschulden zurück, erwächst dem Besteller hieraus weder das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, noch auf die Lieferung zu verzichten, noch Schadenersatz zu verlangen. Ein Lieferverzug besteht erst nach der schriftlichen Mahnung durch den Besteller. Die Lieferung erfolgt DAP (Delivered At Place / unentladen und unverzollt) gemäss Incoterms 2010, soweit sich aus den Bestimmungen dieses Vertrages nichts anderes ergibt.

9. Abwerbungsverbot

Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit der Parteien und für einen Zeitraum von einem Jahr danach keine bei der ManufakturGmbH tätigen eigenen oder im Subauftrag beschäftigten Fachkräfte abzuwerben oder ohne Zustimmung der Manufaktur GmbH anzustellen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Auftraggeber, eine Konventionalstrafe von CHF 30’000.- zu bezahlen. Die Bezahlung einer Konventionalstrafe entbindet den Auftraggeber nicht von der Einhaltung des Abwerbungsverbotes.

10. Nutzungsrechte

Werden in der Angebotsphase bereits ansatzweise Ideen oder Konzepte vorgeschlagen, gilt dies als geistiges Eigentum der Manufaktur GmbH und darf nur unter schriftlicher Einwilligung der Manufaktur GmbH verwendet werden.
Nutzungsrechte wie Kreationen von Designs, Mustern, Texten, Präsentationen, Layouts, Printsachen, Figuren usw. liegen ausschliesslich bei der Manufaktur GmbH.
Nach beendeter und bezahlter Produktion werden die Nutzungsrechte dem Auftraggeber kostenlos übertragen.

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Die Bestimmungen des Wiener Kaufrechts werden wegbedungen. Diese AGB unterliegen ausschliesslich Schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der Manufaktur GmbH.

12. Sitz / Firma / Verantwortung / Datum AGB

Schlossmanufaktur GmbH
Schloss Sulzberg
9033 Untereggen

Die Manufaktur GmbH ist ein Dienstleistungsanbieter, seit Februar 2022 im Handelsregister des Kantons St.Gallen aufgeführt unter UID-Nummer: CHE-447.637.282

Frank Ullmann ist alleiniger Inhaber / Geschäftsleiter und verantwortlich für die Schlossmanufaktur GmbH

Rorschacherberg, 28.02.2022

Anmerkung: Die männliche Schreibweise gilt stellvertretend für beide Geschlechter.

 

Zusatz AGB der Schlossmanufaktur GmbH bei Bauarbeiten

Vorbehaltlich der besonderen Regelungen in der Vertragsurkunde und der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelangt die Norm SIA 118 (Allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten) zur Anwendung.

  1. Allgemeines, Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Werkverträge der Schlossmanufaktur GmbH im Sinne der SIA 118 und falls nicht anders vereinbart Art. 363 ff. des Schweizerischen Obligationenrechts (OR). Die vorliegenden AGB stellen einen integrierten Bestandteil des Werkvertrags (Bestellung) zwischen der Schlossmanufaktur GmbH und dem Auftraggeber dar. Der Auftraggeber anerkennt diese AGB vollumfänglich. Diesen AGB widersprechende AGB des Auftraggebers gelten nur, soweit die Schlossmanufaktur GmbH diese ausdrücklich anerkannt hat. Die Bestimmungen des OR gelten als subsidiäre Bestimmungen zu diesen AGB. Jede Abweichung der vertraglichen Vereinbarungen bedarf der gegenseitigen Schriftlichkeit.

2. Preise, Mehraufwand

Wenn nicht vertraglich vereinbart, basieren die Preise der Offerte auf den Zeitpunkt der Angebotsstellung geltenden Kosten (z.B. Stundenansätzen, Materialkosten, Transportkosten und gesetzlichen Abgaben). Stellt die Schlossmanufaktur GmbH fest, dass die vereinbarte Ausführung des Werks einen Mehraufwand zur Folge hat, den sie bei der Ausarbeitung der Offerte nicht kannte oder nicht kennen konnte, wird dieser zu den aktuell gültigen Tarifansätzen der Schlossmanufaktur GmbH verrechnet. Im Nachtrag gelten die gleichen Konditionen. Der Bauleiter ist laut SIA 118 verpflichtet, diverse Aufgaben vor und während der im Werkvertrag auszuführenden Arbeiten zu erfüllen. Kommt er diesen nicht nach und entstehen der Schlossmanufaktur GmbH dadurch Mehraufwand und Mehrkosten, so werden diese an den Auftraggeber als Regie vollumfänglich weitergegeben.

3. Pläne, Berechnungen, Gültigkeitsdauer der Offerten

Der Auftraggeber stellt die erforderlichen Planunterlagen kostenlos zur Verfügung. Die Schlossmanufaktur GmbH haftet nicht für resultierende Schäden oder für den Mehraufwand, wenn der Auftraggeber seinen Verpflichtungen zur Lieferung von Informationen, Zeichnungen, Berechnungen und Instruktionen nicht nachkommt. Bei Auftragserteilung geht die Schlossmanufaktur GmbH davon aus, dass die Baubewilligung – sofern notwendig – vorhanden ist und die Statik die Ausführung des Auftrages ermöglicht. Offerten der Schlossmanufaktur GmbH sind während 90 Tagen ab Ausstellungsdatum gültig, sofern auf der Offerte keine andere Gültigkeitsdauer vermerkt ist.

4. Termine

Baufristen, die im Angebot offeriert werden, entsprechen den mittleren zu erwartenden Leistungen, welche aufgrund der Angebotsunterlagen oder der Besichtigung vor Ort abgeschätzt wurden. Allfällige Terminverzögerungen berechtigen den Auftraggeber nicht vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadenersatz zu verlangen. Beginn der Arbeiten, soweit dieser nicht verbindlich im Werkvertrag verbindlich festgelegt wurde, richtet sich nach der Verfügbarkeit der Geräte und Fachkräfte.

5. Übergabe

Nach Beendigung des Auftrages wird das Werk durch die Schlossmanufaktur GmbH dem Auftraggeber übergeben. Mit der Übergabe des Werks gilt dieses als abgenommen. Anlässlich der Übergabe hat der Auftraggeber das Werk auf Mängel zu überprüfen und allfällige Mängel sofort schriftlich anzuzeigen, andernfalls das Werk als vertragsgemäss genehmigt gilt. Verweigert der Auftraggeber die Abnahme des Werkes, so gilt dieses im Zeitpunkt der Weigerung als abgenommen.

6. Gewährleistung, Haftung

Die Haftung für Sachmängel richtet sich nach der Norm SIA 118 Art. 172. Die Rechte des Auftraggebers beschränken sich auf Nachbesserung. Für Personen- oder Sachschäden haftet die Schlossmaniufaktur GmbH nur nach Massgabe der Produktehaftpflicht. Eine weitergehende Haftung wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Die Haftung für Schäden oder Folgeschäden (z.B. für entgangenen Gewinn infolge verspäteter Fertigstellung des Auftrages) wird durch die Schlossmanufaktur GmbH soweit zulässig, wegbedungen.

7. Zahlungsmodalitäten

Erfolgt die Bezahlung per Rechnung, ist der gesamte Rechnungsbetrag (ohne Abzug) innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Wird die Zahlungsfrist der fälligen Rechnungen, Akontozahlungen, Schlussrechnungen und Nachträge nicht eingehalten, ist die Schlossmanufaktur GmbH berechtigt den gewährten Rabatt aus dem Werkvertrag, entsprechend der verspäteten Zahlung verhältnismässig zu kürzen und den Skontorabatt vollständig zurückzufordern. Bei Zahlungsverzug ist ein Verzugszins von 5% vereinbart, der ohne separate Inverzugsetzung geschuldet ist. Streitigkeiten und/oder Meinungsverschiedenheiten berechtigen den Auftraggeber nicht zur Verweigerung fälliger Zahlungen.

8. Gerichtsstand

Für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das für das Domizil der Schlossmanufaktur GmbH zuständige Gericht. Es gilt das Schweizerische Recht.

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